Diese Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge des Vereins Goaleo. Sie ist kein Bestandteil der Satzung des Vereins.
1. Beitragshöhe
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für volljährige 199€ und für Minderjährige (unter 18 Jahre) 179€.
2. Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für das laufende Kalenderjahr in voller höhe zu entrichten.
3. Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitgliedsbestätigung auf das Vereinskonto zu überweisen.
4. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 5€ pro Mahnung erhoben. Nach der zweiten Mahnung kann der Vorstand den Ausschluss des Mitglieds aus dem Verein beschließen.
5. Ermäßigung und Befreiung vom Mitgliedsbeitrag
Eine Ermäßigung oder Befreiung vom Mitgliedsbeitrag kann in begründeten Ausnahmefällen durch den Vorstand gewährt werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten.
6. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt ab dem 13.04.2023 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Beitragsordnungen.